Corona Hinweise
Trauungen: Zulässige Personenanzahl
Hinweise zur zulässigen Personenanzahl beim Standesamt Zwenkau.
Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen können
48 Personen im Pavillon,
26 Personen im Ratssaal und
16 Personen im Trauzimmer
anwesend sein.
Spielplätze
Spielplätze sind wieder geöffnet
Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 04.05.2020 sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
- Mindestabstand von 1,5m
- Mundschutz für erwachsene Begleitpersonen
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Spielplatz nicht betreten
- Husten und Niesen in die Armbeuge
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Schutzeinrichtung und Hilfetelefon bei häuslicher Gewalt
Frauen- und Kinderschutzhaus im Landkreis Leipzig ist weiterhin geöffnet und steht hilfesuchenden Frauen bei akuter häuslicher Gewalt jederzeit zur Verfügung
Fördermöglichkeiten für Gewerbetreibende
Neu (02.04.2020): Kurzantrag auf Kurzarbeitergeld HIER
Ab sofort (31.03.2020): Die Antragsformulare für Soforthilfe des Bundes auf der Seite der SAB abrufbar.
Förderprogramme von Bund und Freistaat Sachsen können kombiniert werden.
Ein Überblick zu Fördermöglichkeiten inklusive Links zu den Antragsformularen finden Sie HIER
Richtlinie Soforthilfe-Darlehen Freistaat Sachsen HIER
Bitte beachten: Keines dieser Hilfsprogramme wird über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgewickelt. Weder sind hier Anträge einzureichen, noch sind sie von hier aus weiterzuleiten. Zuständige Institutionen und direkte Links zu den Anträgen entnehmen sie bitte dem "Überblick zu Fördermöglichkeiten".
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