Soforthilfezuschuss soziale Organisationen
Soforthilfezuschuss soziale Organisationen
Die Unterstützung richtet sich an jene, die keine anderweitige Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelungen des SodEG fallen und dem Geschäftsfeld des Sozialministeriums zugeordnet sind. Damit sollen insbesondere soziale Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Schulland-heime, Familienbildungsstätten, KiEZe, Jugendherbergen u. ä. Projekte unterstützt werden.
Insgesamt werden 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Bewilligungsstelle ist die SAB.
Medieninformation Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt