Hebesätze
Die Hebesätze sind festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
Grundsteuer A: 320 vom Hundert der Steuermessbeträge für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer B: 425 vom Hundert der Steuermessbeträge für die Grundstücke
2. für die Gewerbesteuer
410 vom Hundert der Steuermessbeträge