Gültigkeit:
ab 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig
bis 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig
Inhaltsbereich
Reisepässe
Ansprechpartner/in
Pass- und Meldeamt | |
Telefon: 034203 50923 E-Mail: meldeamt@stadt-zwenkau.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburts-oder Eheurkunde
- biometrisches Passbild
- Personalausweis und Reisepass (falls dieser vorhanden ist)
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Welche Gebühren fallen an?
ab 24. Lebensjahr 60,00 Euro
bis 24. Lebensjahr 37,50 Euro
Bearbeitungsdauer
3 - 5 Wochen
Was sollte ich sonst noch wissen?
Expressreisepass
Gültigkeit:
ab 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig
bis 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig
Gebühren:
ab 24. Lebensjahr 92,00 Euro
bis 24. Lebensjahr 69,50 Euro
Unterlagen:
- Geburts-oder Eheurkunde
- biometrisches Passbild
- Personalausweis und Reisepass (falls dieser vorhanden ist)
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Bearbeitungsdauer: 4 Tage
Kinderreisepass
Gültigkeit: bis Vollendung 12. Lebensjahr 1 Jahr gültig
Gebühren: 13,00 Euro
Unterlagen:
- Geburts-oder Eheurkunde
- biometrisches Passbild
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Bearbeitungsdauer:
Ausstellung sofort