Um welche Uhrzeit, an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen im Freistaat Sachsen öffnen können bzw. geschlossen bleiben müssen, regelt das Sächssiche Ladenöffnungszeitengesetz.
Inhaltsbereich
Ladenöffnungszeiten (Überwachung der Einhaltung)
Ansprechpartner/in
Gewerbe | |
Telefon: 034203 50922 E-Mail: gewerbeamt@stadt-zwenkau.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG