Grundsteuer A:
320 vom Hundert der Steuermessbeträge für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer B:
425 vom Hundert der Steuermessbeträge für die Grundstücke
Für Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen. Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz unterliegt dabei der Grundsteuer A, diese wird vom Nutzer des Grundstücks erhoben. Für alle anderen Grundstücke gilt die Grundsteuer B, sie muss vom Eigentümer beglichen werden.
Die Grundsteuer wird in der Regel aus dem Grundsteuermessbetrag, den die Finanzämter festsetzen und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, in welcher der Grundbesitz liegt, berechnet.