Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle, die nicht selbstständig ist.
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie
- den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde / Stadt verlegen,
- den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren).
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde / Stadt anmelden.