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Kleine Information zum richtigen Umgang mit Fundsachen!

Was tun, wenn ich etwas verloren habe?


- Nachfrage oder Verlustanzeige beim Fundbüro
- bei Verlust des Personalausweises das Einwohnermeldeamt informieren
- bei Verlust der Geldkarte beim jeweiligen Geldinstitut Karte sperren lassen

Was tun, wenn ich etwas gefunden habe?

- Fundanzeige beim Verlierer / Eigentümer der Sache
- ersatzweise Abgabe des Fundes im Fundbüro, spätestens nach einer Woche

Was geschieht mit den Fundsachen?

- im Fundbüro werden alle wichtigen Daten zum Fund erfasst
- das Fundbüro versucht, den Verlierer zu ermitteln
- für die Fundgegenstände gilt eine sechsmonatige Lagerfrist
- danach geht bei angemeldeten Eigentumserwerb die Fundsache für die Bearbeitungsgebühr an den Finder
- alle anderen Fundsachen für die Bearbeitungsgebühr an bedürftige Bürger
- unanbringliche Sachen werden vernichtet

 

Fundbüro in der Stadtinformation im Rathaus Zwenkau (Eingang Stadtbibliothek)

Kontakt und Sprechzeiten des Fundbüros

- Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau

- Frau Karin Siebert, Tel.: 034203 509-0 oder 509-99

Öffnungszeiten der Stadtinformation

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.30 Uhr

 

 

 

 

 

 

Welche Fundgegenstände sind derzeit im Fundbüro?


Fundbuch Nr.
Fundgegenstand
Tag der Ablieferung
Meldefrist
2011/32 Rad 29.08.2011 29.02.2012
2011/34 Lederjacke 06.09.2011 06.03.2012
2011/35
Rad 12.09.2011 12.03.2012
2011/36
Schlüssel 10.10.2011 10.04.2012
2011/37 Schlüssel 18.10.2011 18.04.2012
2011/39 Kinderarmbanduhr 15.11.2011 15.05.2012
2011/41 Mountainbike 24.11.2011 24.05.2012
2011/42 Mountainbike 30.11.2011 30.05.2012
2011/44 Handy 13.12.2011 13.06.2012
2012/01 Münze 30.01.2012 30.07.2012
2012/02 Schlüsselbund 02.02.2012 02.08.2012
2012/03 4 Schlüsselbunde 02.02.2012 02.08.2012

Die Eigentumsansprüche können im Fundbüro der Stadt Zwenkau in der Stadtinformation geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt.